Sie haben Ihren Briefkasten geöffnet und plötzlich halten Sie eine Abmahnung in der Hand – wegen der Schriftart auf Ihrer Website. „Wie kann das sein? Ist das ein schlechter Scherz?“
Leider nein. Kaum einer hat es nicht mitbekommen: wegen der Verwendung von Google Fonts werden nun Abmahnungen von Privatpersonen sowie Abmahnkanzleien an Website-Betreiber und Unternehmen verteilt.
Was ist das Problem?
Die meisten Website-Betreiber verwenden Google Fonts für das Schrift-Design, denn diese werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und sehen toll aus. Der Vorteil ist außerdem, dass die Schriften schneller laden, wenn sie direkt vom Google Server geladen werden.
Gleichzeitig besteht hierin auch der Nachteil, der diese Situation ausgelöst hat: sobald ein Besucher sich auf einer Website, auf der Google Fonts verwendet werden, wird dessen IP-Adresse an Google übertragen. Für viele Nutzer verletzt das ihre Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, sodass sie Schmerzensgeld vom Unternehmen bzw. Website-Betreiber verlangen.
Wie kam es dazu?
Im Landgericht München wurde nun der Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adresse an Google und Schadensersatz stattgegeben, da die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung des Klägers stattfand.
Die dynamische IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar (Vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Anhand der nun gespeicherten IP-Adresse beim Internetzugangsanbieter ist der Website-Betreiber in der Lage, den Besucher zu bestimmen – das ist unzulässig, obgleich es sich nur um eine abstrakte Form der Bestimmung handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Website-Betreiber die Verknüpfungsmöglichkeit auch genutzt hat oder nicht.
Wie kann Ihnen die VOLL GmbH helfen?
Abmahnungen wegen Google Fonts wollen Sie vermeiden, wissen aber nicht, wie Sie sich schützen? Gehören Sie bereits zu den Abgemahnten und benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gern! Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung!
Tragen Sie sich in eines der Formulare ein und schildern Sie uns Ihr Problem. Achtung! Bitte unterscheiden Sie zwischen den beiden unterschiedlichen Formularen:
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