Allgemeine Geschäftsbedingungen der VOLL GmbH (25.01.2024)
1. Geltungsbereich:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der VOLL GmbH, Geraer Straße 27, 07646 Stadtroda (nachstehend: „VOLL GmbH“ oder „wir“) und unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten ferner in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für sämtliche künftigen Aufträge und Leistungen, auch wenn Sie bei Vertragsschluss nicht nochmals gesondert erwähnt werden. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind. Wir bringen unsere Leistung ausschließlich für gewerbliche Abnehmer.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungsleistungen und Agenturdienstleistungen nach der folgenden Beschreibung:
Unternehmensberatung
Dienstleistungen im Bereich Search Engine Advertising
Dienstleistungen im Bereich Performance Marketing
Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing
Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung / Webtracking
Wir als Agentur, werden die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Vetragsdurchführung :
Grundlage der Unternehmensberatung und der Agenturarbeit bildet der schriftliche Auftrag des Kunden und das vom Kunden abgegebene Briefing im Auftakttermin zur Beratung / Dienstleistung.
Ein mündliches Briefing wird von uns verschriftlich und als Protokoll zum Kunden gesendet. Dies hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen zu bestätigen oder Änderungswünsche schriftliche mitzuteilen.
Dieses Protokoll ist für die weitere Zusammenarbeit bindend, sofern nicht innerhalb einer Frist von weiteren 7 Arbeitstagen wiedersprochen wird.
3. Vergütung der Beratungsleistung und Agenturleistung:
Es gilt die Im Angebot vereinbarte Vergütung. Sollten über das Angebot hinaus Aufträge erteilt werden, so gelten folgende Sätze, sofern nichts anderes zuvor vereinbart wurde:
Höhe der Vergütung Agenturleistungen:
Stundensatz -> 130€ Netto / Stunde (Abrechnung im 30 Minuten Takt)
Tagessatz -> 1.040€ Netto / Tag (8h Arbeitstag geplant)
Höhe der Vergütung Unternehmensberatung:
Stundensatz -> 219€ Netto / Stunde (Abrechnung im 15 Minuten Takt)
Tagessatz -> 1.750€ Netto / Tag (8h Arbeitstag geplant)
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4% - über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4. Nutzungsrecht:
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Ausnahme bilden hier Landingpages, welche laut Vertrag "gemietet" werden und zum Zweck der Lead-Generierung zur Verfügung gestellt wurden.
5. Nutzungshonorar:
Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung:
Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs)
zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages)
inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form)
Einsatz in anderen Werbeträgern
berechnet die Agentur kein zusätzliches Nutzungshonorar.
6. Mängelhaftung:
1. Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen und Entwürfe befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der
endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel. Im Bereich der digitalen Druckvorstufe sind material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen digitaler Wiedergabe und finalen Produktionsergebnis denkbar. Dies betrifft insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils verwendeten Technik unvermeidliche Abweichungen einer Darstellung am Bildschirm vom endgültigen Druckergebnis. Soweit solche Abweichungen nicht zu einer Einschränkung der Tauglichkeit des Endprodukts führen, liegt kein Mangel vor. Vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarung gelten Leistungen von Druckereien
und sonstiger Dienstleister im Bereich der digitalen oder analogen Druckvorbereitung und Druckausführung als Fremdleistungen
3. Wir haften nicht für die wettbewerbs-, patent- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit oder Zulässigkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.
4. Wir haften nicht dafür, dass von uns erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte und/oder Prüfung sonstiger Faktoren rechtlicher Zulässigkeit schulden wir nicht.
7. Termine und Terminvereinbarungen:
1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Ver-
antwortungsbereich des Kunden, können wir die ange-
messene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen
Mehraufwands verlangen.
8. Allgemeine Mitwirkungspflichten:
1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
2. Wir können Angaben und Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig unterstellen und sind zu Nachforschungen und Nachfragen nicht verpflichtet. Wir werden den Kunden jedoch bei von uns erkannten Unrichtigkeiten oder Informationslücken auf diesen Umstand hinweisen. Verzögerungen, die sich aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkungen ergeben, berechtigen uns zu einer entsprechend späteren Bereitstellung unserer Leistung, und zwar auch dann, wenn dies während eines bereits eingetretenen Verzuges erfolgt.
3. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde erteilt uns darüber hinaus nur solche Weisungen, deren Ausführung
nicht gegen Rechte Dritter oder Gesetzesvorschriften verstößt. Wir sind zu einer rechtlichen Prüfung ausdrücklich nicht verpflichtet, werden den Kunden auf erkannte
Rechtsverletzungen jedoch hinweisen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei, die auf vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen zurückzuführen sind.
4. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt. Für abgenommene oder durch den Kunden bereitgestellte Inhalte ist unsere Haftung im Umfang der Abnahme/Bereitstellung durch den Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Grammatik/Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck, rechtliche Zulässigkeit und sonstige derartige Faktoren und deren jeweilige Auswirkungen. Das Lektorat ist nur Bestandteil unserer Leistung, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet ist.
5. Der Kunde ist für die Abklärung der rechtlichen Anforderungen an unsere Leistung verantwortlich. Insbesondere der Kunde sicherzustellen, dass durch abgenommene Leistungen oder durch Mitwirkungen des Kunden oder durch die Umsetzung kundenbezogene Anforderungen keine gewerblichen Schutzrechte, Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Dies
umfasst insbesondere auch die Erfüllung der für den Kunden geltenden gesetzlichen Informations- und Aufklärungspflichten. Wir sind nicht zu rechtlicher Beratung oder
Recherche verpflichtet. Unberührt bleibt unsere Haftung für die Bereitstellung vertragsgemäßer urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Hinblick auf die von uns erbrachten Leistungsbestandteile.
9. Dritte:
1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
2. In der Regel erfolgt die Auftragserteilung an Dritte nach Zustimmung des Kunden im Namen und Auftrag des Kunden.
3. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen. Gleiches gilt für sonstige Kosten und Auslagen, die aufgrund der Vorgaben bzw. Wünsche des Kunden für die jeweilige Produktion entstehen (z.B. Miet-, Reise-, Transport-, Unterbringungskosten).
4. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung schulden wir lediglich die Leistungen in den Bereichen Konzeption und Design der jeweiligen Maßnahme und nicht die Umsetzung und/oder Lieferung des Leistungsergebnisses, wie z.B. des Werbematerials, der Fotos, des Films bzw. die Programmierung etwaiger Webseiten etc.. Sofern wir vereinbarungsgemäß die Umsetzung des Konzepts bzw. Designs organisiert, haften wir nicht für die Leistung der für die Umsetzung herangezogenen Unternehmen, es sei denn, wir sind ausdrücklich als Generalunternehmer oder Schuldner der Lieferung/Leistung benannt.
10. Steuerung Werbekonten im Performance Marketing:
Der Kunde übergibt uns, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Steuerung seiner Werbekonten für den jeweiligen Auftrag. Der Kunde sichert zu, dass die VOLL GmbH als alleiniger Bearbeiter / Agentur Änderungen und Anpassungen im Werbekonto vornimmt.
Sollte der Kunde selbst oder Dritte Anpassungen im Werbekonto vornehmen, ohne diese mit der VOLL GmbH abzustimmen, wird die VOLL GmbH von jeglicher Haftung aus Arbeiten an diesem Konto freigesprochen und jede Vereinbarung zu Leistungszielen wird damit vom Kunden als erfüllt angesehen, die Verpflichtungen für die VOLL GmbH zur Zielerfüllung erlöschen damit.
11. Vertragsdauer und Kündigungsfristen:
Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung dieses Dokuments oder des dazugehörigen Angebots in Kraft .
Er wird für die in diesem Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
12. Gerichtsstand:
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
13. Schlussbestimmungen:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Stadtroda.
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