Das BAFA Förderungsprogram für KMU

Das BAFA Förderungsprogram für KMU

Der Staat zahlt bis zu 80 % deiner Unternehmensberatung – und du weißt noch nichts davon?

Ein Förderprogramm, das sich fast zu gut anfühlt. Aber es ist real.

 


 

Eine wichtige Information gleich zu Anfang!

Die BAFA-Beratungsförderung ist eines der attraktivsten Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland – und gleichzeitig eines der am wenigsten genutzten. Der Staat übernimmt bis zu 80 % der Beratungskosten (max. 3.500 EUR Projektvolumen). In diesem Whitepaper erfährst du, wer förderberechtigt ist, wie der Antrag in rund 12 Minuten gestellt wird und was du nach der Beratung einreichen musst – damit das Geld auf deinem Konto landet

 
Was ist die BAFA-Förderung überhaupt?

Eine BAFA-Förderung für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) bedeutet, dass der Staat Sie bei der Bewältigung unternehmerischer Herausforderungen finanziell unterstützt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken

Bin ich überhaupt förderberechtigt?

Gute Frage – und die Antwort ist in den meisten Fällen: Ja.

Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Das bedeutet konkret:
  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitende, max. 2 Mio. € Jahresumsatz

  • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende, max. 10 Mio. € Jahresumsatz

  • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Jahresumsatz

Es gilt das Kumulationsprinzip: Beide Kriterien (Mitarbeiterzahl UND Umsatz/Bilanzsumme) müssen erfüllt sein. Außerdem darf kein anderes Unternehmen mehr als 25 % der Anteile halten. Freiberufler und Selbstständige können ebenfalls förderberechtigt sein
 
 
So läuft die Förderung ab!

Der Prozess ist klarer strukturiert, als du vielleicht erwartest:

 
  1. Berater suchen und Thema definieren

  2. Antrag online stellen – dauert ca. 12 Minuten, kein Papierkram

  3. Bewilligung abwarten

  4. Beratungsprojekt durchführen

  5. Dokumente zusammenstellen und einreichen

  6. Prüfung durch die BAFA

  7. Auszahlung – in der Regel 6–12 Wochen nach Einreichung

 

Die goldene Regel dabei: Der Antrag muss VOR Beginn der Beratung gestellt werden. Wer das vergisst, hat Pech gehabt – und zahlt die vollen Kosten selbst. Also: erst Antrag, dann Coaching. Nicht andersherum.

 
Weitere nützliche Informationen findest du in unserem Whitepaper - kostenlos als Download

ÜBER DEN AUTOR

Autor

Tim Brettschneider

Tim Brettschneider ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.

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